Samstag, Juli 27, 2024
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen- Gültig ab 01.01.2012 der Alstershop Beratungs- und Handelsgesellschaft mbH

1. Geltungsbereich
Für alle geschäftlichen Beziehungen/Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte gelten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, unsere „Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen“ (Geschäftsbedingungen) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Auftrag
Alle Angebote sind unverbindlich und richten sich nicht an Endverbraucher oder Privatpersonen, sondern ausschließlich an Kaufleute und Gewerbetreibende.
Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder die Lieferung erfolgt ist. Art und Umfang der Lieferung werden ausschließlich durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Teillieferungen sind zulässig. Mündliche Vereinbarungen, die mit uns oder unseren Vertretern getroffen werden, bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere, wenn sie von den nachstehenden Bedingungen abweichen. Die Daten und Maße, die auf unseren Onlineshop-Seiten des Warenkataloges angegeben sind, stellen ausschließlich technische Darstellungen und keine zugesicherten Eigenschaften dar. Abgebildetes Dekorationsmaterial ist nicht Bestandteil des Warenangebotes.

3. Frist für Lieferungen und Leistungen
Hinsichtlich der Frist für Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und sonstiger Verpflichtungen voraus.
Liefertermine und Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bereitstellung bei uns. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft auch dann als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechzeitig abgesandt werden kann.
Die Lieferfristen verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus dem Verzug des Kunden- um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Rückstand ist. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Wirkens des Lieferers oder seiner Zulieferanten liegen, zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den bereits genannten Gründen kann der Besteller, sofern er nachweist, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis zur Höhe von 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung verlangen, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
Ruft der Kunde versandfertig gemeldete Ware nicht ab, so wird ihm die Ware in Rechnung gestellt und beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet. Das Lagergeld wird auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.

4. Versand und Gefahrenübergang von Einzelgeräten
Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Kunden, wobei wir Versandwege und -mittel sowie Spediteure und Frachtführer nach unserem Ermessen bestimmen. Bei einem Auftragswert ab 2.500,00 Euro netto liefern wir frei Haus.
Ohne unsere Genehmigung erfolgte Rücksendungen gehen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers.
Das Abladen ist ausschließlich Angelegenheit des Kunden. Aus der eventuellen Hilfeleistung des Wagenpersonals beim Abladen kann eine Haftung unsererseits nicht hergeleitet werden.
Eine Versicherung der Lieferungen geschieht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Kosten gehen zu seinen Lasten.
Bei allen Schadensfällen sind an uns folgende Unterlagen einzueichen:
a. Beförderungspapiere (Frachtbrief, Expresskarte, Postabschnitt oder dgl.)
b. Tatbestandsaufnahme
c. Eine Erklärung, dass von uns für den Schaden Ersatzlieferung oder Gutschrift gewünscht wird.
Ersatzlieferungen sind nur dann möglich, wenn uns die vollständigen Unterlagen umgehend zugesandt werden und wenn die Überprüfung ergibt, dass das schädigende Ereignis auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurück zuführen ist.

5. Aufstellung und Montage von Gesamteinrichtungen
Einbringen, Auspacken und Aufstellen von erworbenen Geräten oder dgl. sind nicht geschuldet. Sollte dies ausdrücklich vereinbart sein, so müssen vor Beginn der Montage alle erforderlichen Lieferungen und Leistungen des Kunden insoweit ausgeführt und fortgeschritten sein, dass mit der Aufstellung sofort nach Ankunft der Monteure begonnen und die Montagearbeiten ohne Unterbrechung erfolgen können.
Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit und zusätzliche Aufwendungen zu tragen.

6.Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten in Euro unverpackt ab Werk zzgl. des zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Umsatzsteuersatzes.
Der Preisberechnung werden die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise zugrunde gelegt. Erfolgt die Lieferung später als 3 Monate nach Vertragsabschluss so können die am Tag der Lieferung geltenden Preise, soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist, berechnet werden.
Die Erfüllung aus dem mit dem Kunden zustande gekommenen Kaufvertrag geschuldete Lieferung der erworbenen Ware gilt als erfüllt, wenn der Kaufgegenstand versandbereit ist und dies dem Besteller mitgeteilt wurde bzw., im Falle des Versandes durch einen Spediteur, Paketdienst oder sonstigen Dritten, wenn die Ware dem Spediteur, dem Paketdienst oder einem sonstigen Transporteur zum Zwecke der Auslieferung übergeben worden ist.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto zahlbar oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Danach entfällt ein eventuell eingeräumter Rabatt. Einzelgeräte und Kleinaufträge können wir per Nachnahme versenden. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und wenn die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zahlungszielüberschreitungen werden ab Fälligkeitsdatum in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz berechnet.
Alle unsere Forderungen, werden sofort fällig, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder seine Zahlung einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus bisherigen Verträgen vor. Zu den Forderungen gehören auch Forderungen aus laufender Rechnung. Eine Weiterveräußerung ist bis zur vollständigen Begleichung untersagt.

8. Mängelrügen und Gewährleistung
Der Kunde hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu rügen . Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verborgene Mängel, die auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar sind, hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
Die Weiterverarbeitung und der Einbau von gelieferter Ware gilt stets als Verzicht auf die Mängelrüge, sofern der Mangel erkennbar war.
Bei berechtigter Mängelrüge sind wir verpflichtet, die mangelhafte Ware nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder nachzuliefern.
Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang.
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der gelieferte Gegenstand nicht nach unserer Anleitung bedient, von werksfremden Personen ohne unsere Erlaubnis repariert oder nach Feststellung eines Fehlers weiterbenutzt, be- oder verarbeitet oder weiter eingebaut wird. Gleiches gilt, wenn uns der Käufer keine Gelegenheit gibt, uns vom dem Mangel zu überzeugen. Die Haftung für Mängel bezieht sich weder auf natürliche Abnutzung noch auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder ähnlicher Einflüsse ohne unser Verschulden entstehen. Für Erzeugnisse von Zulieferanten, soweit sie nicht in unser Enderzeugnis eingehen, leisten wir Gewähr durch Antretung unserer Ansprüche, gegen den Zulieferanten, die hiermit als vereinbart gilt.
Es wird ferner keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch von dritten vorgenommene Reparaturen am Liefergegenstand entstehen, ohne dass unsere Zustimmung erfolgte. Im Falle der Zustimmung der Fremdreparatur werden die defekten Teile ersetzt, wobei uns in jedem Fall die beanstandeten bzw. ausgetauschten Teile zur Begutachtung zuzusenden sind und in unser Eigentum übergehen. Weitere Fahrten, Montagen usw. werden von uns nicht übernommen.
Wir sind im Einzelfall befugt , Austauschware zum etwa gleichen Zeitwert zur Verfügung zu stellen oder die Ware zum Rechnungswert zurückzunehmen, wodurch alle weiteren Schadensansprüche abgegolten sind. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, werden rechtlich zulässig, ausgeschlossen es sei denn sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns. Abbildungen, Gewichte, Maße- auch Zeichnungen, -Beschreibungen u.s.w. sind unverbindlich und begründen keine Haftung.

9.Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren Erfüllung und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt .Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist für beide Teile Berlin.
Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten für beide Teile Berlin oder nach unserer Wahl auch Sitz des Kunden.

11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Käufer unwirksam sein oder werden , wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gleichzeitig ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten schriftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

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